
Am 14. Mai 2025 steht die deutsche Wirtschaft vor tiefgreifenden Veränderungen. Die schwarz-rote Koalition hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Belebung der Wirtschaft angekündigt, das am 25. Juni beschlossen werden soll. Dieses Paket umfasst den Bundeshaushalt für das Jahr 2025 sowie Eckwerte für den Etat 2026. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) haben in einer Fragestunde im Bundestag die Details des Plans skizziert.
Ein zentrales Element des Pakets ist die Bereitstellung von 500 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen für Investitionen. Zudem haben sich die Länder auf die Aufteilung von 100 Milliarden Euro verständigt, die in den kommenden zwölf Jahren zur Verfügung stehen. Die größten Empfänger dieser Mittel werden Nordrhein-Westfalen mit 1,8 Milliarden Euro jährlich, Bayern mit 1,3 Milliarden Euro und Baden-Württemberg mit 1,1 Milliarden Euro sein.
Steuerliche Entlastungen und Investitionsförderung
Der Haushaltentwurf sieht eine Superabschreibung von 30 Prozent für die Jahre 2025 bis 2027 vor. Darüber hinaus ist eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer um jeweils einen Prozentpunkt für fünf Jahre geplant. Dies geschieht im Rahmen eines umfassenden Reformpakets, das zahlreiche steuerliche Erleichterungen für Unternehmen vorsieht. Dazu gehört auch die Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ab 2025 bis 2027 gilt, und eine geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen im Gastgewerbe auf 7% ab 1. Januar 2026. Der Solidaritätszuschlag bleibt hingegen bestehen, wie gkk-steuerberatung.de anmerkt.
Klingbeil begrüßte zudem die Idee einer Expertenkommission zur Überprüfung der Rentenversicherung, um neue Reformvorschläge zu entwickeln. Allerdings wurde betont, dass in der vergangenen Legislaturperiode mehr Fortschritte erzielt werden sollten. Die Opposition, vertreten durch Grünen-Haushaltspolitiker Sebastian Schäfer, kritisierte den Zeitplan der Koalition als wenig ambitioniert und forderte mehr Planungssicherheit für die Unternehmen.
Entwicklungen in der Sozialpolitik
Kanzleramtsminister Thorsten Frei kündigte an, dass die Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum gesenkt werden soll, um die Netzentgelte im Durchschnitt zu halbieren. Merz warnt jedoch vor der geplanten Abschaffung der europäischen Richtlinie zu Lieferketten, was in der Koalition auf Widerstand stieß. Der Fokus auf die jüngere Generation wird durch die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl unterstrichen, in der die Linke 25% und die AfD 21% der Stimmen bei Wählern unter 25 Jahren erhielt, während Union und SPD nur 13% bzw. 12% erreichten.
Planungen zur Absenkung des mittleren Einkommensteuertarifs ab Mitte der Legislaturperiode und steuerliche Begünstigungen für Überstunden in tarifgebundenen Unternehmen und systemrelevanten Branchen sind ebenfalls Bestandteil des Reformvorhabens.
Bürokratieabbau und Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung
Die Bundesregierung plant zudem einen Bürokratieabbau, der durch einen „Bürokratie-TÜV“ für neue Gesetze begleitet werden soll. Dies soll insbesondere den Zugang zu Finanzämtern und Sozialversicherungen erleichtern. Allerdings rechnen gesetzliche Krankenkassen für das Jahr 2025 mit einem Defizit von fast 47 Milliarden Euro, was mögliche Beitragserhöhungen zur Folge haben könnte, da keine Senkungen geplant sind.
Zusammenfassend zeigt der Koalitionsvertrag von 2025 zahlreiche wichtige Impulse, insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung und der Digitalisierung. Dennoch bleibt ungewiss, wie sich die geplanten Maßnahmen konkret auswirken werden. Unternehmen und Steuerzahler sind daher aufgefordert, die Entwicklungen genau zu verfolgen und sich auf neue Rahmenbedingungen einzustellen.