
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen schlägt vor, beschlagnahmte Waffen aus Straftaten zu verkaufen, anstatt sie zu vernichten. Laut dem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers könnte der Verkauf wertvoller Waffen, wie beispielsweise Jagdwaffen, wirtschaftliche Vorteile bringen, indem er Kosten spart oder Einnahmen generiert. Dieser Vorschlag stößt jedoch auf Widerstand vom Justizministerium, das sich nicht als Waffenhändler positionieren möchte.
Hintergrund für die Diskussion ist die Überprüfung der überquellenden Asservatenkammern durch den Landesrechnungshof. Der derzeitige Prozess sieht vor, dass beschlagnahmte Waffen nach Abschluss der Verfahren zur Landeswaffenverwertung gebracht und anschließend vernichtet werden. Insgesamt werden jährlich zwischen 40.000 und 50.000 Waffen vernichtet, darunter auch scharfe Schusswaffen und andere gefährliche Gegenstände. Der Landesrechnungshof kritisiert die Vernichtung dieser wertvollen Waffen als unwirtschaftlich und weist darauf hin, dass es beim vorgeschlagenen Verkauf lediglich um die Übergabe an berechtigte Personen gehe.
Kontroversen um Sicherheits- und Verwertungspraktiken
Das Justizministerium hat Bedenken geäußert, dass ein Verkauf von Waffen zur ungewollten Verbreitung dieser in der Bevölkerung führen könnte. Oliver Huth, der Chef der BDK NRW, betont die Problematik manipulierter Waffen und zweifelt an der Effizienz einer Haushaltskonsolidierung durch den Verkauf. Ein anderer politischer Akteur, Werner Pfeil von der FDP, befürwortet die Vernichtung von asservierten Waffen zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit.
Aktuelle Entwicklungen in Bayern werfen ein weiteres Licht auf die Problematik des Waffenverkaufs. Hier wird gegen mehrere Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) in München ermittelt. Es besteht der Verdacht, dass Waffen und Waffenteile, die zur Entsorgung vorgesehen waren, illegal verkauft wurden, wie BR.de berichtet. Unter den Betroffenen sind Beamte im Alter von 59, 60 und 66 Jahren, die in der Zentralen Waffenverwertung des LKA tätig waren.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde die Wohnung eines Beamten durchsucht, welcher bereits aufgrund von gewaltverherrlichenden Äußerungen in das Visier der Disziplinarbehörden geraten war. Bei dieser Durchsuchung wurden dekorative Waffen und Waffenteile gefunden, die möglicherweise zuvor von der Zentralen Waffenverwertung hätten entsorgt werden sollen. Das LKA hat seine Sicherheitsmaßnahmen seit 2021 nach einem Vorfall, bei dem ein Revolver garantiert zum Verkauf an die Öffentlichkeit hätte gelangen können, verbessert. Diese Maßnahmen umfassen Anpassungen bei Zutrittsberechtigungen sowie die Installation von Überwachungskameras und Metalldetektoren.
Die Zentrale Waffenverwertung ist aufgrund der aktuellen Ermittlungen geschlossen, und bevor sie wiedereröffnet wird, sind weitere Sicherheitsüberprüfungen durch neutrale Experten geplant, um die Integrität des Verfahrens zu gewährleisten.