Gemäß einem Bericht von www.morgenpost.de,
Der Artikel beschäftigt sich mit den Schritten, die Versicherte im Falle von Sturmschäden beachten sollten. Es wird erklärt, welche Versicherung für welche Art von Schäden zuständig ist und worauf Versicherte bei der Meldung und Dokumentation der Schäden achten sollten.
Laut dem Bund der Versicherten (BdV) macht erst Windstärke 8 einen Sturm aus, was für die Zuständigkeit der Versicherungen relevant ist. Sturmschäden am Haus werden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, während die Hausratversicherung für Beschädigungen an beweglichen Gegenständen zuständig ist. Schäden am Auto, die durch herabfallende Dachziegel oder umstürzende Bäume entstehen, werden von der Teilkaskoversicherung übernommen.
Es wird empfohlen, Sturmschäden sofort der Versicherung zu melden und dabei Fotos des Schadens sowie eine genaue Auflistung der beschädigten Gegenstände vorzulegen. Zusätzlich sollten beschädigte Teile nicht entsorgt und die Handwerkerrechnungen aufbewahrt werden, um den Versicherungsanspruch zu sichern.
Versicherte sollten außerdem darauf achten, dass sich der Schaden nicht weiter vergrößert, z.B. durch das Abdichten von zerbrochenen Fenstern. Allerdings wird betont, dass niemand sein Leben gefährden sollte, um Schäden bei extremen Wetterbedingungen zu reparieren.
Aus wirtschaftlicher Sicht werden Sturmschäden in Deutschland jedes Jahr von den Versicherungsunternehmen abgedeckt. Die Kosten für die Schadensregulierung können sich je nach Ausmaß der Schäden und Anzahl der betroffenen Versicherungsnehmer auf mehrere Millionen Euro belaufen. Dies könnte langfristig zu höheren Prämien für Versicherungsnehmer führen, um die entstandenen Kosten abzufedern.
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