Wirtschaft

Weniger Markenstreit: Patentamt verzeichnet Rückgang bei Widersprüchen

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sind die Widersprüche von Rechteinhabern älterer Marken gegen neue Marken in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Diese Beobachtung wird von der Süddeutschen Zeitung bestätigt. Im vergangenen Jahr wurden fast 50.000 Marken eingetragen, was einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Von diesen wurden rund 2.200 durch Widersprüche angefochten, was zeigt, dass die Anzahl der Widersprüche relativ gering bleibt.

Ein Grund für diesen Rückgang könnte in den verbesserten Recherchemöglichkeiten liegen, die Markeninhabern dabei helfen, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass große Unternehmen oft durch automatisierte Überwachungen neue, ähnliche Marken erfassen. Ein Beispiel dafür ist ein Kleinunternehmer aus Mühlacker, der die Marke „Broccodile“ angemeldet hat und daraufhin eine Abmahnung sowie einen Widerspruch von Lacoste erhielt. Patentanwalt Alexander Bulling rät kleinen Unternehmen, sich vor der Markenanmeldung umfassend zu informieren und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Widerspruchsverfahren und Gebühren

Laut den Informationen des DPMA können Inhaber älterer Marken innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung einer neuen Marke Widerspruch einlegen. Dabei fällt eine Widerspruchsgebühr von 250 Euro an, zuzüglich 50 Euro für jedes weitere Widerspruchskennzeichen. Es ist auch möglich, Widersprüche auf Benutzungsmarken oder geschützte geografische Angaben zu stützen.

Die Bearbeitungszeiten bei Markenverfahren sind derzeit länger als gewöhnlich. Dies liegt unter anderem an gestiegenen Anmeldezahlen und einem Anstieg von Löschungsanträgen, kombiniert mit knappen Personalkapazitäten. In diesem Zusammenhang bittet das DPMA darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Löschung und Nichtigkeitsanträge

Der Antrag auf Nichtigkeit einer Marke muss schriftlich beim DPMA gestellt werden, wobei eine Gebühr von 400 Euro innerhalb von drei Monaten zu entrichten ist. Wenn innerhalb von zwei Monaten kein Widerspruch erfolgt, wird die Marke gelöscht. Zudem kann ein Inhaber jederzeit auf seine Marke verzichten und damit einen Antrag auf Löschung stellen.

Es gibt auch Regelungen für die Erklärung des Verfalls einer Marke, die innerhalb von fünf Jahren nicht genutzt wurde. Hierbei kann ebenfalls ein schriftlicher Antrag gestellt werden, der 100 Euro kostet. Ähnlich wie bei Nichtigkeitsanträgen informiert das DPMA die Markeninhaber, wenn ein solcher Antrag gestellt wurde.

Schließlich gelten die genannten Regelungen auch für international registrierte Marken in Deutschland, was die Komplexität des Markenrechts zusätzlich erhöht. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und der damit einhergehenden Herausforderungen wird die rechtliche Begleitung für Unternehmen aller Größenordnungen immer wichtiger.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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