Ein Dortmunder Paar wurde von einem Immobilienmakler aus Werl um 180.000 Euro betrogen, wie vor dem Werler Amtsgericht festgestellt wurde. Der Makler, der auch wegen Insolvenzverschleppung angeklagt war, soll das Geld des Paares genommen haben, das für den Kauf eines Hauses vorgesehen war. Trotz der hohen Verschuldung des Maklers, leitete das Gericht die Insolvenzverschleppung nicht weiter, da der Betrugsvorwurf schwerwiegender war.
Das betrogene Paar plante, gemeinsam mit den Eltern und Pflegekindern in ein neues Haus zu ziehen. Sie hatten dem Makler ein Darlehen über 180.000 Euro gewährt, damit er ein Haus kaufen und für sie gewinnbringend verkaufen konnte. Der Immobilienmakler verwendete das Geld jedoch für andere Zwecke und schuldete es dem Paar bis heute.
Die entstandene Situation zwang die Betroffenen dazu, den Kaufvertrag für das neue Haus zu stornieren, was zu erheblichen Problemen führte. Trotzdem konnten sie für die Eltern eine alternative Unterkunft finden. Die Frau erklärte vor Gericht, dass sie keinen Kontakt mehr zum Immobilienmakler haben möchte und wäre wohl nie in Geschäfte mit ihm eingegangen, hätte sie von seinen vorherigen Verurteilungen gewusst. Der Makler wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, mit der Auflage, 100 Sozialstunden zu leisten und Vermögenswerte in Höhe der Schadenssumme zu erstatten.
Die Strafrichterin wies den Immobilienmakler darauf hin, seine finanziellen Angelegenheiten zu klären, da er bereits auf dem Weg in die Insolvenz sei oder sich bereits darin befinde. Die tragische Geschichte zeigt die Bedeutung des Vertrauens in die richtigen Immobilienmakler und die Notwendigkeit, sorgfältig zu prüfen, mit wem man Geschäfte abschließt, um Betrug und finanziellen Schäden vorzubeugen.