
Der deutsche Kanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte nach dem Koalitionsausschuss an, dass die Wirtschaft wieder in Schwung kommen soll. Im Rahmen dieser Ankündigung präsentierte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen, der unter dem Schlagwort „Investitionsbooster“ bekannt ist. Dies berichtet die FAZ.
Der Entwurf umfasst 25 Seiten und sechs Einzelvorhaben, die insgesamt eine jährliche Entlastung der Wirtschaft um 17 Milliarden Euro versprechen. So können Unternehmen, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen, degressiv mit 30 Prozent pro Jahr abschreiben. Diese Methode wurde bereits von vorherigen Regierungen angewendet und soll nun erneut aktiviert werden. Ab 2028 ist eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von aktuell 15 auf 10 Prozent geplant, wobei der Zielwert erst 2032 erreicht werden soll. Die niedrigere Körperschaftsteuer soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.
Maßnahmen im Detail
Das Paket sieht zudem die Einführung einer neuen „Superabschreibung“ für elektrische Firmenfahrzeuge vor. Hierbei soll der Wert von 75 Prozent im Anschaffungsjahr steuerlich abschreibbar sein, was für Käufe zwischen Juli 2025 und Ende 2027 gilt. Dies schließt auch elektrische Nutzfahrzeuge wie Lastwagen und Busse ein. Auch eine Erweiterung der steuerlichen Forschungsförderung ist angedacht.
Fachleute wie Johanna Hey von der Universität Düsseldorf äußern sich jedoch skeptisch und betrachten die Maßnahmen als „zaghaft“. Die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgelegten steuerlichen Maßnahmen aus einem umfangreichen 144-seitigen Dokument von April 2025 scheinen nicht ausreichend, um die gewünschten wirtschaftlichen Impulse zu setzen. Diese Aspekte müssen von allen drei Parteien für die 21. Legislaturperiode offiziell genehmigt werden, wie die Haufe berichtet.
Zusätzliche steuerliche Veränderungen
Zusätzlich zur Körperschaftsteuerreform beinhaltet der Koalitionsvertrag auch Pläne zur Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen, die zur Mitte der Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Des Weiteren ist eine Erhöhung des Kindergelds bei Anhebung des Kinderfreibetrags vorgesehen und es gibt Bestrebungen, die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern.
Weitere steuerliche Maßnahmen umfassen eine dauerhafte Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 % ab 1. Januar 2026 sowie steuerliche Anreize für energetische Sanierungen ererbter Immobilien. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Steuerlast nicht nur für Unternehmen, sondern auch für private Haushalte zu senken und die Grundlage für ein starkes Wirtschaftswachstum zu bilden.
Das Kabinett plant, den Gesetzentwurf am Mittwoch zu beschließen. Die Umsetzung dieser vielfältigen steuerlichen Maßnahmen wird entscheidend sein, um die wirtschaftlichen Herausforderungen mit Nachdruck anzugehen.