
In Deutschland begrüßen Unternehmensvertreter die jüngsten Beschlüsse des Koalitionsausschusses, die am 29. Mai 2025 präsentiert wurden. Die Spitzen der Koalition haben sich auf eine Vielzahl von Entlastungen für die Wirtschaft geeinigt. DIHK-Präsident Peter Adrian betont die Notwendigkeit einer zügigen Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Auch Gönner, die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie, fordert konkrete Schritte, um die positiven Impulse schnell spürbar zu machen.
Unter den über 60 verabschiedeten Maßnahmen sind wichtige Punkte wie eine verbesserte Steuer-Abschreibung für Investitionen, die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie sowie die Erhöhung der Pendlerpauschale. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die strukturellen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und Innovationen zu fördern, wie KPMG berichtet.
Steuerliche Entlastungen und Bürokratieabbau
Die künftige Bundesregierung, bestehend aus CDU, CSU und SPD, plant keine Steuererhöhungen. Dies schließt den Solidaritätszuschlag ein, der in seiner jetzigen Form beibehalten wird. Zudem soll die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen Mitte der Legislaturperiode gesenkt werden. Es sind punktuelle Entlastungen sowie Investitionsanreize für Unternehmen vorgesehen.
Ein zentrales Element der steuerpolitischen Vorhaben ist die Einführung eines sogenannten „Investitions-Boosters“. Dies beinhaltet eine degressive Abschreibung von 30 % auf Ausrüstungsinvestitionen für den Zeitraum von 2025 bis 2027. Gleichzeitig wird die Körperschaftsteuer sukzessive von 15 % auf 10 % gesenkt, beginnend ab 2028.
Förderung der Elektromobilität und Energiepreise
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Fördermaßnahmen für die Elektromobilität. Diese umfassen die Ausweitung bestehender Vergünstigungen sowie die Einführung von Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge. Auch bei der Entlastung von Energiepreisen sind Maßnahmen geplant: Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher sollen um mindestens fünf Cent pro kWh entlastet werden.
Die Gastronomie wird durch einen dauerhaft reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen ab dem 1. Januar 2026 profitieren. Des Weiteren wird die Pendlerpauschale ab dem 1. Januar 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Plans zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in der Volkswirtschaft.
Bürokratieabbau und Digitalisierung
Ein gezielter Bürokratieabbau ist ebenfalls vorgesehen. Die Bundesregierung plant, die Bürokratiekosten um 25 % zu reduzieren, was etwa 16 Milliarden Euro entspricht. Außerdem sollen jährliche Bürokratierückbaugesetze eingeführt werden. Im Rahmen der Digitalisierung wird eine Stärkung der Finanzverwaltung angestrebt, unter anderem durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz.
Insgesamt stehen die geplanten Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt, was bedeutet, dass ihre tatsächliche Umsetzung entscheidend für ihren Erfolg sein wird. Unternehmensvertreter zeigen sich optimistisch, dass die vorgenommenen Schritte zur Stärkung der deutschen Wirtschaft führen werden, sofern die Umsetzung schnell erfolgt. Die ersten Reaktionen aus der Wirtschaft sind daher durchweg positiv.