Aiwanger kritisiert EU-Plan: Entwaldungsverordnung schadet Bayern!

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EU-Kommission schlägt Verlängerung der Umsetzungsfrist der Entwaldungsverordnung für kleine Unternehmen vor. Kritik aus Bayern.

EU-Kommission schlägt Verlängerung der Umsetzungsfrist der Entwaldungsverordnung für kleine Unternehmen vor. Kritik aus Bayern.
EU-Kommission schlägt Verlängerung der Umsetzungsfrist der Entwaldungsverordnung für kleine Unternehmen vor. Kritik aus Bayern.

Aiwanger kritisiert EU-Plan: Entwaldungsverordnung schadet Bayern!

Am 22. Oktober 2025 stellte die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall einen Vorschlag vor, der kleinen Unternehmen in der Europäischen Union eine verlängerte Frist zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bieten soll. Bislang müssen diese Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen, bis zum 30. Dezember 2025 reagieren. Mit dem neuen Vorschlag könnten sie bis zum 30. Juni 2026 auf die Anforderungen der EUDR reagieren. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Entwaldung und Waldschädigung durch den Verkauf bestimmter Produkte auf dem europäischen Markt zu reduzieren.

Die EUDR, die am 29. Juni 2023 in Kraft trat, betrifft eine Vielzahl von Produkten, darunter Holz, Kautschuk, Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Soja und deren Derivate. Ausgenommen sind allerdings Recyclingstoffe, wie Recyclingpapier. Um die bürokratischen Hürden zu senken, schlägt der neue Vorschlag vor, dass Unternehmen sich nur einmal registrieren und zentrale Daten angeben müssen, anstatt jede Produktcharge einzeln nachzuweisen.

Kritik an der Verordnung

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger äußerte sich kritisch zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. Er bezeichnete den Bürokratieaufwand, der durch die EUDR verursacht wird, als schädlich für die Wirtschaft und forderte ein vollständiges Stopp der Verordnung für heimische Produkte. Aiwanger betont, dass Bayern in seiner Waldbewirtschaftung nicht mit Indonesien verglichen werden könne, wo Palmölplantagen vorherrschen, und verweist auf die bereits vorhandenen Gesetze in Bayern, die Entwaldung verhindern.

„Die Waldfläche in Bayern wächst, und die bestehenden EU-Vorschriften zur Waldbewirtschaftung sind nicht notwendig“, so Aiwanger. Er warnt zudem vor den negativen Folgen für Waldbesitzer und die Wälder, die durch die strengen Anforderungen der EUDR drohen könnten. Der Minister fordert daher eine umfassende Überarbeitung der Verordnung.

Unterstützung für kleine Unternehmen

Die Europäische Kommission plant auch Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an der Umsetzung der EUDR beteiligt sind. Konkret müssen Erst-Importeure und Erst-Inverkehrbringer eine Sorgfaltserklärung im EUDR-Informationssystem erstellen und Geolokalisationsdaten des Ursprungs angeben. Für nachgelagerte kleine Unternehmen, die nur als Händler auftreten, besteht die Möglichkeit, eine vereinfachte Dokumentation vorzunehmen, indem sie lediglich die Referenznummer ihres Lieferanten dokumentieren müssen.

Diese Vereinfachungen gelten insbesondere für KMU aus Ländern mit geringem Risiko und sollen helfen, die administrativen Belastungen zu verringern. Das IT-System zur Verwaltung der Sorgfaltserklärungen wird voraussichtlich am 5. Dezember 2024 live geschaltet, um Unternehmen bei der Anpassung an die neuen Anforderungen zu unterstützen.

Die EU-Entwaldungsverordnung wird nicht nur die Waldbewirtschaftung in Europa betreffen, sondern auch die globalen Handelsstrukturen beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie das Europäische Parlament und der Rat auf die Vorschläge der EU-Kommission reagieren werden.