
Am 28. Mai 2025 hat der erste Koalitionsausschuss der neuen schwarz-roten Regierung ein umfassendes Sofortprogramm verabschiedet, das darauf abzielt, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze abzusichern. Kanzler Friedrich Merz betont dabei die Notwendigkeit schnelles Handeln, obwohl viele der beschlossenen Maßnahmen bislang ohne konkrete Zeitpläne bleiben.
Das Programm richtet sich insbesondere gegen die akute Wachstumsschwäche und sieht steuerliche Erleichterungen sowie die Reduzierung von Bürokratie vor. Ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro soll als Finanzierungsinstrument für diese Maßnahmen dienen, um einen nachhaltigen Aufbruch in der Wirtschaft zu ermöglichen.
Investitionsanreize und steuerliche Erleichterungen
Zentrale Elemente des Programms sind die Einführung von Investitionsanreizen, wie die degressive Abschreibung für Unternehmen, die zwischen 2025 und 2027 in Kraft treten soll. Diese so genannte „Turbo-AfA“ ermöglicht es, bis zu 30% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort steuerlich geltend zu machen. Ferner soll die Körperschaftsteuer ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden, bis sie bis 2032 insgesamt um fünf Prozentpunkte reduziert ist. Diese Maßnahme dürfte vor allem großen Unternehmen zugutekommen und gleichzeitig die Kommunalfinanzen durch die Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200% auf 280% stärken.
Ein weiteres Ziel ist die Steigerung der privaten Investitionen, wobei die Bundesregierung auch die Schließung steuerlicher Schlupflöcher anstrebt. Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 legt den Fokus auf Steuerentlastungen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Dazu gehört eine Senkung der Einkommensteuer in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode, die insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlasten soll.
Änderungen im sozialen Bereich
Die Regierung plant außerdem, das Kindergeld und den Kinderfreibetrag miteinander zu koppeln und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu erhöhen. Zudem sollen Überstunden, die über eine tariflich vereinbarte Vollzeitstelle hinausgehen, steuerfrei bleiben. Regelaltersrentner können zudem bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.
Zum 1. Januar 2026 sollen einige Maßnahmen wie die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent, die volle Agrardiesel-Rückvergütung sowie die Abschaffung von Vergaberichtlinien im Bauwesen in Kraft treten. Des Weiteren ist die dauerhafte Beibehaltung des reduzierten Umsatzsteuersatzes von 7% auf Speisen in der Gastronomie vorgesehen.
Bürokratieabbau und weitere Maßnahmen
Ein wesentliches Anliegen der neuen Regierung ist der Bürokratieabbau. Geplant ist unter anderem die Reduzierung der Pflicht zur Bestellung von Betriebsbeauftragten bis Ende 2025 und die Abschaffung der Bonpflicht. Ab dem 1. Januar 2027 ist außerdem nur noch für Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro eine Verpflichtung zur Nutzung von Registrierkassen vorgesehen.
Zusätzlich wird ein großes Rentenpaket geschnürt, das eine Haltelinie für das Rentenniveau bei 48% sowie eine Mütterrente und zahlreiche Rentenreformen umfasst. Diese sollen bereits vor der Sommerpause im Bundestag behandelt werden, wobei erste Gesetze möglicherweise bereits im Juli verabschiedet werden.
Wie thepioneer.de berichtet, ist die Regierung entschlossen, spürbare Veränderungen in der Wirtschaftslandschaft herbeizuführen. Der Koalitionsvertrag spiegelt den Willen wider, auch in herausfordernden Zeiten neue Impulse zu setzen und die Weichen für eine zukunftsorientierte Entwicklung zu stellen. Die detaillierten steuerlichen Maßnahmen und Reformen sind ein zentraler Bestandteil dieser Strategie, wie auch ecovis-kso.com verdeutlicht.