Wohnungsmangel und zu geringe Neubau-Zahlen belasten aktuell den Immobilien-Sektor. Gleichzeitig scheinen die Bedingungen für Sanierungen immer ungünstiger zu werden. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle liegt die Quote für Sanierungen im deutschen Gebäudebestand aktuell bei nur 0,83 Prozent. Eine Umfrage des Verbands Bauherren-Schutzbund zeigt zudem, dass nur etwa ein Drittel der Eigennutzer von älteren Immobilien energetische Modernisierungsmaßnahmen plant. Die hohen Baukosten sind ein entscheidender Faktor, warum sowohl Sanierungs- als auch Modernisierungsmaßnahmen nur schleppend vorankommen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Wohnbaukrise sieht es umso unverständlicher aus, dass der Gesetzgeber eine neue Verordnung plant, die die Kosten für Sanierungsmaßnahmen weiter erhöhen könnte. Gemäß einem Bericht von Merkur.de wird eine Reform der Gefahrstoffverordnung diskutiert. Demnach sollen sämtliche Arbeiten an Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, ohne konkreten Verdacht unter Asbestschutzmaßnahmen und Sondermüllentsorgung durchgeführt werden. Damit würde eine enorme finanzielle und bürokratische Belastung auf die Immobilieneigentümer zukommen. Um die „Entsorgung auf Verdacht“ zu vermeiden, müssten Immobilieneigentümer Messungen durchführen lassen, die zusätzliche Kosten verursachen. Die geplante Reform stößt auf Kritik vom Verband privater Bauherren (VPB), der darauf hinweist, dass Bauherren meist nicht in der Lage sind, die Gefahrenlage in Bezug auf Asbest zu beurteilen. Dies kann zu unnötigen finanziellen Zusatzbelastungen führen. Der VPB fordert deshalb eine gerechtere Verteilung der Verantwortung für die Prüfung und Entsorgung möglicher Altlasten. Diese geplante Verordnungsreform könnte erhebliche Auswirkungen auf den Immobilien-Markt und die Branche haben. Insbesondere private Bauherren könnten finanziell stark belastet werden, was zu weiteren Verzögerungen bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen führen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob die Reform final beschlossen wird und welche konkreten Vorgaben dann gelten werden.
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