Wohnungsmangel und zu geringe Neubau-Zahlen belasten aktuell den Immobilien-Sektor. Gleichzeitig scheinen die Bedingungen für Sanierungen immer ungünstiger zu werden. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle liegt die Quote für Sanierungen im deutschen Gebäudebestand aktuell nur bei 0,83 Prozent. Eine Umfrage des Verbands Bauherren-Schutzbund ergab zudem, dass nur etwa ein Drittel der Eigennutzer mit älteren Immobilien energetische Modernisierungsmaßnahmen plant. Die hohen Baukosten sind einer der Hauptgründe dafür, dass weder Sanierungs- noch Modernisierungsmaßnahmen vorankommen. In diesem Zusammenhang plant der Gesetzgeber eine neue Verordnung zur Reform der Gefahrstoffverordnung, die die Kosten für Sanierungen weiter in die Höhe treiben könnte.
Gemäß einem Bericht von www.merkur.de soll nach dem Entwurf des Paragrafen 5a, Absatz 2 sämtliche Arbeiten an Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, ohne konkreten Verdacht unter kompletten Asbestschutzmaßnahmen und Abfallentsorgung als Sondermüll durchgeführt werden. Dieses Prozedere ist äußerst aufwendig und entsprechend kostenintensiv. Um diese „Entsorgung auf Verdacht“ zu umgehen, müssen private Immobilieneigentümer Messungen durchführen lassen, um eine Asbest-Belastungsfreiheit nachzuweisen. Dies ist allerdings teuer und Sachverständige sind zudem knapp. Ob die Freimessungen den abfallrechtlichen Anforderungen genügen, ist ebenfalls noch nicht endgültig geklärt.
Der Verband privater Bauherren (VPB) kritisiert diese Reform der Gefahrstoffverordnung. Es geht den Lobbyisten nicht darum, nötige Schutzmaßnahmen zu sparen, sondern darum, dass private Bauherren als schwächstes Glied in der Kette allein für die Prüfung und Entsorgung möglicher Altlasten verantwortlich gemacht werden sollen. Gerade Bau-Laien können oft nicht selbst beurteilen, ob eine Gefahrenlage bei verbautem Material vorliegt oder nicht. Dies könnte zu unnötigen finanziellen Zusatzbelastungen führen und die Kosten für die Entsorgung von Baustoffen als Sondermüll erhöhen, ohne mehr Gesundheitsschutz zu bieten.
Diese geplante Verordnung könnte für den Immobilien-Markt und die Branche erhebliche Auswirkungen haben. Die Baukosten würden weiter steigen, was die ohnehin schon niedrige Sanierungsquote voraussichtlich noch mehr beeinflussen könnte. Außerdem könnten private Bauherren vor finanzielle Herausforderungen gestellt werden, da sie für die Prüfung und Entsorgung von möglichen Altlasten verantwortlich wären. Dies könnte dazu führen, dass weniger Bauherren Modernisierungsmaßnahmen durchführen und somit der Markt zusätzlich belastet wird.
Quelle: Gemäß einem Bericht von Merkur
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