
Bundestagsabgeordneter Michael Brand hat die Zustimmung aller Bundesländer im Bundesrat zum neuen Investitionsbooster als entscheidenden Schritt für die Entlastung des Mittelstands gewürdigt. Dieser Ausbau wurde durch eine zuvor gefasste Beschlussfassung des Bundestages mit Stimmen der CDU/CSU und einer Mehrheit der SPD ermöglicht. Das Gesetz hat zum Ziel, nicht nur den Mittelstand, sondern auch das Handwerk zu entlasten und gleichzeitig Wachstum sowie Beschäftigung in Deutschland anzukurbeln.
Die besonderen Vorteile des Gesetzes richten sich vor allem an kleinere und mittlere Unternehmen. Im Kern ermöglicht der Investitionsbooster folgende wesentliche Maßnahmen: Ab dem 1. Juli 2025 gelten degressive Abschreibungen von 30% für bewegliche Wirtschaftsgüter, gültig bis zum 1. Januar 2028. Zudem werden die Körperschaftsteuern schrittweise ab 2028 gesenkt, beginnend bei 15% und einer Zielmarke von 10% im Jahr 2032. Darüber hinaus werden höhere Abschreibungen für Elektrofahrzeuge und eine Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage eingeführt.
Unterstützung für Kommunen und soziale Projekte
Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes ist die Unterstützung der Kommunen. Der Bund plant, bis 2029 die durch die Steueranpassungen bedingten Mindereinnahmen der Kommunen zu übernehmen. Das Investitionsvolumen für Schulen, Kitas, Krankenhäuser, sozialen Wohnungsbau und kulturelle Einrichtungen beträgt insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hebt hervor, dass diese Mittel unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden sollen, um schnelle und gezielte Zahlungsflüsse vor Ort zu ermöglichen, womit ein weiterer Anreiz zur Schaffung von Planungssicherheit gegeben wird.
Die Maßnahmen sollen Deutschland wieder auf den Wachstumskurs bringen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Der Investitionsbooster wird unterstützen, dass in Forschung und Innovationskraft investiert werden kann und somit auch die Weichen für die Zukunft gestellt werden.
Das Gesetz zur Förderung von Investitionen und die entsprechenden steuerlichen Maßnahmen gelten als wegweisend für die kommenden Jahre und stehen im Einklang mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Ein Beispiel dafür sind die höheren Bemessungsgrundlagen für die steuerliche Forschungszulage, die von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro angehoben werden sollen, sowie die Erhöhung von förderfähigen Aufwendungen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Bundesregierung mit dem Investitionsbooster nicht nur auf die Herausforderungen der aktuellen wirtschaftlichen Lage reagiert, sondern auch proaktiv an einer strategischen Stärkung des Mittelstands sowie der Kommunen und sozialen Einrichtungen arbeitet. Diese Maßnahmen setzen bedeutende Impulse für die gesamte Wirtschaft.
Für weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema verweisen wir auf die Berichterstattung von Osthessen News sowie die Details des Bundesfinanzministeriums unter Bundesfinanzministerium.