Das neue Jahr 2024 steht bevor und für Erwerbsminderungsrentner wird es definitiv mehr Geld geben. Aber auch für Altersrentner könnte es im kommenden Jahr eine deutliche Erhöhung geben. Die Bezüge von Rentnern mit Erwerbsminderung sind in den letzten zehn Jahren um fast 60 Prozent auf durchschnittlich 1065 Euro pro Monat gestiegen. Im Vergleich dazu betrug die durchschnittliche Brutto-Erwerbsminderungsrente im Jahr 2013 noch 678 Euro pro Monat. Eine positive Entwicklung, die neben den jährlichen Rentenanpassungen auch auf die Erweiterung der Zurechnungszeit seit 2014 zurückzuführen ist.
Diese Erweiterung der Zurechnungszeit, die mehrmals verlängert wurde und nun bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten gilt, bedeutet, dass Erwerbsgeminderte, die zum ersten Mal eine Rente erhalten, so behandelt werden, als hätten sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Zudem haben Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor der Erwerbsminderung keine rentenmindernde Wirkung mehr, so die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Nun gibt es auch gute Nachrichten für eine andere Gruppe von Erwerbsgeminderten: diejenigen, die als Langzeit-Erwerbsgemindert eingestuft sind. Diese Gruppe hatte lange Zeit deutlich weniger Geld erhalten, da sie eine kürzere Versicherungszeit aufweist. Ab dem Jahr 2024 erhalten auch sie einen monatlichen Zuschlag. Um diesen Zuschlag zu erhalten, muss der Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben und muss bis zum 30. Juni 2024 durchgehend bezogen werden. Auch Altersrenten, die sich direkt an die Rente wegen Erwerbsminderung anschließen, erhalten den zusätzlichen Betrag. Schätzungsweise werden etwa drei Millionen Rentner den Zuschlag erhalten.
Die Höhe des Zuschlags hängt vom Rentenbeginn-Zeitraum ab. Für Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024. Für Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024. Im Durchschnitt bedeutet dies eine Erhöhung um 70 Euro bei Rentenbeginn bis zum 30. Juni 2014 und um 40 Euro bei Rentenbeginn nach diesem Stichtag, so die DRV.
Aber nicht nur Erwerbsminderungsrentner können sich auf eine Erhöhung freuen, auch alle anderen Rentner und Rentnerinnen könnten im neuen Jahr eine Erhöhung bekommen. Ökonomen erwarten eine Erhöhung der Renten im Jahr 2024 um 5,5 oder 6 Prozent. Die Anpassung der Renten richtet sich nach der Lohnentwicklung in Deutschland. Wenn die Löhne steigen, steigen auch die Renten. Im 2. Quartal 2023 lag der Nominallohnindex bei 6,6 Prozent, im ersten Quartal noch bei 5,6 Prozent. Mit den Tariferhöhungen in vielen Branchen dürfte sich dieser Trend auch in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen.
Die Erhöhung der Renten im Jahr 2024 wird voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Markt und die Finanzbranche haben. Mit einer Erhöhung um 5,5 oder 6 Prozent werden die Rentenbezüge steigen und somit das verfügbare Einkommen der Rentner und Rentnerinnen erhöhen. Dies könnte zu einem Anstieg des Konsums führen, da die Rentner und Rentnerinnen mehr Geld zur Verfügung haben. Dies wiederum könnte die Wirtschaft ankurbeln und positive Effekte auf Unternehmen und den Aktienmarkt haben.
Quelle: Gemäß einem Bericht von https://www.hna.de/wirtschaft/mehr-geld-gibt-renten-erhoehung-2024-fuer-wen-es-naechstes-jahr-zr-92598653.html
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