Gemäß einem Bericht von www.nw.de ist die geplante Grundsteuerreform in Deutschland weiter umstritten. Das neue Berechnungsmodell könnte zu erheblichen Steuererhöhungen für private Hausbesitzer führen. Laut dem Amt für Finanzen in Bielefeld könnten Einfamilienhausbesitzer im Schnitt mit einer Grundsteuererhöhung von 25 Prozent rechnen, während Zweifamilienhausbesitzer eine Erhöhung von 17 Prozent erwarten müssten. Hingegen könnten Gewerbegrundstücke und gemischt genutzte Immobilien um 55 bzw. 32 Prozent entlastet werden.
Die Grundsteuer setzt sich aus drei Faktoren zusammen. Der erste Faktor ist der Grundsteuerwert, der den alten Einheitswert ablösen soll. Alle Immobilieneigentümer sollten bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben, um den Grundsteuerwert zu ermitteln. Der zweite Faktor ist die Grundsteuer-Messzahl, die in NRW künftig bei 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke liegen soll.
Der dritte Faktor ist der Hebesatz, der von den Städten und Gemeinden festgelegt wird. Der Hebesatz für die Grundsteuer B in Bielefeld liegt derzeit bei 660 Prozent, in Paderborn bei 479 Prozent und in Verl bei 170 Prozent. Die neuen Hebesätze sind noch nicht bekannt und sollen von der Finanzverwaltung vorgerechnet werden. Das vorläufige Ergebnis in Bielefeld deutet jedoch darauf hin, dass der Hebesatz von 660 auf 762 Prozent angehoben werden müsste.
Eine Anfrage bei mehreren Städten in OWL und beim Finanzministerium des Landes NRW ergab, dass konkrete Informationen über die erwartete Grundsteuerbelastung und mögliche Korrekturen derzeit nicht verfügbar sind. Die Auswirkungen der Grundsteuerreform können daher erst ermittelt werden, wenn die Kommunen die neuen Hebesätze festgelegt haben.
Experten für kommunale Finanzen bestätigten jedoch die Tendenz, dass Wohnimmobilien künftig stärker belastet werden könnten als bisher, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser. Grundstücke in schicken oder zentralen Wohngebieten haben in den vergangenen Jahren stark an Wert gewonnen, während Gewerbebetriebe vermehrt an den Stadtrand ausgewichen sind, wo die Grundstückspreise geringer sind. Dies könnte zu einer Verschiebung der Belastung hin zu den Eigenheimbesitzern führen.
Die Grundsteuerreform in Sachsen weicht von dem Modell in NRW ab, um eine solche Verschiebung zu vermeiden. Dort wird für Wohnimmobilien eine höhere Messzahl veranschlagt als für Gewerbegrundstücke.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Grundsteuerreform tatsächlich auf den Markt und die Finanzbranche auswirken wird. Es besteht die Möglichkeit, dass private Hausbesitzer durch die erhöhte Grundsteuer zusätzlich belastet werden und sich dies negativ auf die Immobilienpreise auswirken könnte. Gewerbegrundstücke und gemischt genutzte Immobilien könnten hingegen von Entlastungen profitieren. Dies könnte zu Veränderungen im Immobilienmarkt führen, insbesondere in Ballungszentren, wo die Grundstückspreise bereits hoch sind.
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