Gemäß einem Bericht von www.mittelbayerische.de, selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Stapler und andere, können in die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) mitversichert werden, wenn ihre Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h liegt. Doch sobald diese Maschinen schneller als 20 km/h fahren, wird es komplizierter. Es hängt von ihrem Einsatzgebiet ab, ob sie in die Betriebshaftpflichtversicherung oder in die Kfz-Versicherung fallen.
Anwendungsgebiete wie Straßen, Radwege, Plätze, und andere öffentliche Orte gelten als öffentlicher Verkehrsraum und erfordern eine Kfz-Versicherung, während nicht öffentliche Bereiche wie Betriebsgelände oder Werksgelände in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert werden können.
Für Wirtschaftsunternehmen mit einer Vielzahl von Arbeitsmaschinen, die in verschiedenen Einsatzgebieten genutzt werden, kann sich dies auf die Versicherungskosten auswirken. Die Notwendigkeit, separate Kfz-Versicherungen abzuschließen, kann zu erhöhten Versicherungskosten führen. Darüber hinaus kann die Notwendigkeit von behördlichen Ausnahmegenehmigungen weitere regulatorische Hürden und zusätzliche Kosten für Unternehmen darstellen.
Außerdem kann die Wahl zwischen Betriebshaftpflichtversicherung und Kfz-Versicherung je nach Einsatzgebiet und Gesetzgebung in verschiedenen Ländern variieren. Unternehmen müssen daher sorgfältig prüfen, welche Versicherungspolicen für ihre selbstfahrenden Arbeitsmaschinen erforderlich sind, um die Kosten zu minimieren und rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies kann zu einer erhöhten Nachfrage nach maßgeschneiderten Versicherungslösungen führen.
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