Im Fall um fünf beschlagnahmte Immobilien, die dem Remmo-Clan zugeschrieben werden, steht ein Gerichtsverfahren an. Die Betroffenen, Karim R. (40) und Abdulrahim M. (72), werden in diesem Prozess erwähnt. Während Karim R. in Berlin aufgewachsen ist und drei Wohnungen erworben hat, soll Abdulrahim M. im Libanon leben und angeblich zwei Grundstücke „treuhänderisch“ für Karim R. erworben haben.
Die Staatsanwaltschaft legt dar, dass das Geld für den Kauf der Immobilien aus dem Immobilien-Vermögen der Familie im Libanon stammt. Obwohl die Anwälte der Betroffenen ohne ihre Mandanten erscheinen, liegen zwei Antragsschriften der Staatsanwaltschaft im selbstständigen Einziehungsverfahren vor. Die Staatsanwaltschaft fordert, dass die fünf beschlagnahmten Objekte, die zwischen 2013 und 2019 erworben wurden, endgültig in Staatseigentum übergehen.
Ein Anwalt von Karim R. betont, dass sein Mandant kein illegales Geld transferiert habe. Er habe geerbt, und das Geld stamme aus dem Immobilien-Vermögen der Familie im Libanon. Trotzdem haben einige Mitglieder der deutsch-arabischen Großfamilie in der Vergangenheit für negative Schlagzeilen gesorgt, darunter Diebstähle und Raub.
Karim R. distanziert sich laut seinem Anwalt von den Straftaten anderer Familienmitglieder und betont, dass er sich seine Herkunft nicht ausgesucht habe. Er sei Geschäftsführer einer Immobilien-GmbH und zahle Steuern. Der Anwalt wirft der Staatsanwaltschaft vor, dass das Verfahren politisch motiviert sei. In einem ähnlichen Fall wurde die Einziehung mehrerer Immobilien eines Neffen von Karim R. abgelehnt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie mit Geld aus Straftaten finanziert wurden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, und die Fortsetzung des aktuellen Falls steht für den kommenden Montag an.