
Ab dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland neue Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Betroffen sind Produkte, die nach dem Stichtag in den Verkehr gebracht werden, sowie Dienstleistungen, die ab dann erbracht werden. Ziel dieser Regelung ist es, Menschen mit Behinderungen, Senioren und weniger technisch affine Personen einen einfachen Zugang zu Angeboten zu ermöglichen. Dies ist Teil des im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz festgelegten Rahmens, das als Umsetzung einer EU-Norm dient, wie MDR berichtete.
Die Regelung sieht vor, dass Kleinstunternehmen, also solche mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro, von dieser Pflicht ausgenommen sind. Die betroffenen Produkte und Dienstleistungen umfassen unter anderem Smartphones, Laptops, Fernseher mit Internetzugang, Geldautomaten, Bankdienstleistungen, Webseiten sowie Telefonie- und Messenger-Dienste. Dies soll sicherstellen, dass alle Nutzergruppen ohne fremde Hilfe Zugang zu diesen Dienstleistungen haben.
Details zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde am 16. Juli 2021 erlassen und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Der vollständige Name des Gesetzes lautet: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Zu den Zielen des BFSG gehört die Anpassung der bisherigen Barrierefreiheitsanforderungen an die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), wie bfsg-gesetz.de erläutert.
Das BFSG regelt Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen, unter anderem für Webseiten und Onlineshops. Ausnahmen gelten für private und rein geschäftliche (B2B) Angebote sowie für Kleinstunternehmen. Zudem müssen öffentliche Stellen des Bundes und der Länder ebenfalls barrierefrei sein, was durch entsprechende Landesgesetze geregelt wird.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören unter anderem die Bereitstellung von Textalternativen für Bilder, Untertiteln für Videos sowie ausreichenden Schriftgrößen und Kontrasten. Die Regelung sieht auch Übergangsfristen vor, innerhalb derer Dienstleistungen und nicht-barrierefreie Selbstbedienungsterminals angepasst werden müssen. Verstöße gegen das BFSG können Bußgelder nach sich ziehen und zur Abschaltung nicht konformer Webseiten führen.