
Zum Jahresbeginn 2025 wurde der Entlastungsbetrag für pflegebedürftige Menschen in Deutschland auf 131 Euro pro Monat erhöht, was einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.572 Euro entspricht. Dies wird als Unterstützung für Pflegebedürftige angesehen, deren Pflege zu Hause stattfindet und die einen beliebigen Pflegegrad vorweisen können.
Der Entlastungsbetrag ist dafür gedacht, die Pflege von Angehörigen zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Allerdings rufen laut einer Studie 60 Prozent der Berechtigten diese Leistung nicht ab, obwohl sie zweckgebunden ist und nachträglich für spezifische Unterstützungsleistungen ausgezahlt wird, wie [chip.de](https://www.chip.de/news/Die-Meisten-rufen-sie-nicht-ab-Wer-sich-ueber-1.500-Euro-Entlastung-holen-kann_185758400.html) berichtete.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Die Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags sind vielfältig. Darüber hinaus können Nutzer diesen Betrag für unterschiedliche Unterstützungsleistungen nutzen, deren Angebot von Bundesland zu Bundesland variieren kann, was zu Uneinheitlichkeiten in der Regelung führt. Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kochen und Putzen, Unterstützung bei der Alltagsbewältigung oder Betreuungsangebote, darunter auch spezielle Angebote für Demenzkranke. Die Erstattung der Kosten erfolgt nach Prüfung der Anerkennung der jeweiligen Anbieter und Dienstleistungen, so [techniker.de](https://www.tk.de/techniker/pflegeversicherung/ueberblick-pflegeleistungen-pflegegrade/zu-hause-gepflegt/angebote-unterstuetzung-alltag-entlastung-pflege/entlastungsleistungen-2157526).
Es ist wichtig zu beachten, dass kein separater Antrag nötig ist, um Anspruch auf den Entlastungsbetrag zu haben; dieser erfolgt automatisch bei Vorliegen eines Pflegegrades und wenn die Pflege zu Hause stattfindet. Nutzer müssen die entsprechenden Kosten selbst vorstrecken und im Nachhinein bei der Pflegekasse einreichen, was die Nutzung des Entlastungsbetrags für einige zu einer finanziellen Herausforderung machen kann.