
Im Jahr 2020 haben rund 25,8 Millionen Steuerzahler in Deutschland ihre Steuerpflichten erfüllt. Dabei reichten 14,9 Millionen Personen eine Steuererklärung ein, von denen 12,6 Millionen eine Rückerstattung erhielten, die im Durchschnitt bei 1.063 Euro lag. Insbesondere für Angestellte, die ihre Steuern ordnungsgemäß abführen, besteht in der Regel keine Verpflichtung zur Nachzahlung, es sei denn, es ergeben sich Änderungen, etwa durch eine andere Steuerklasse. Eine Steuererklärung ist nur in bestimmten Fällen verpflichtend, unter anderem bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro oder Nebeneinkünften.
Lohnersatzleistungen umfassen u.a. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, sowie Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld. Für Personen in den Steuerklassen III, V oder VI ist das Einreichen einer Steuererklärung unumgänglich. Hingegen können Ledige in Steuerklasse I oder verheiratete Paare in Steuerklasse IV/IV jährlich entscheiden, ob sie ihre Steuererklärung abgeben möchten. Eine Steuererklärung kann sich besonders lohnen, wenn hohe Werbungskosten anfallen, haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden oder Teilzeitarbeit vorliegt.
Abgabefristen und abzugsfähige Ausgaben
Wichtige abzugsfähige Ausgaben beinhalten Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 sind wie folgt:
- Selbstabgabe: bis 31. Juli 2025
- Abgabe mit professioneller Hilfe: bis 30. April 2026
Es ist wichtig, Quittungen und Belege im Original bereitzuhalten, da diese auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus kann eine falsche Bankverbindung die Steuerrückerstattung verzögern. Angestellte können sich sowohl über Gehaltserhöhungen als auch über die Steuerprogression freuen, denn eine Erhöhung des Gehalts führt normalerweise nicht zu einem verringerten Nettoverdienst.
Die Rolle der Steuerklassen
In Deutschland sind die Steuerklassen von entscheidender Bedeutung für die Besteuerung von Arbeitnehmern und Rentnern, da sie von Faktoren wie Familienstand, Einkommen und der Anzahl der Jobs abhängen. Die verschiedenen Steuerklassen beeinflussen Freibeträge, Pauschalen und Abzüge, die sich direkt auf die Lohn- und Einkommensteuer auswirken.
- Lohnsteuerklasse 1: Für alleinstehende oder verwitwete Arbeitnehmer; Grundfreibetrag: 11.784 Euro (2024); Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro.
- Lohnsteuerklasse 2: Für Alleinerziehende; Entlastungsbetrag von 4.260 Euro jährlich.
- Lohnsteuerklasse 3: Für Alleinverdiener oder Besserverdiener; Grundfreibetrag: 11.784 Euro (2024); Kinderfreibetrag: 6.384 Euro.
- Lohnsteuerklasse 4: Für Ehepartner mit ähnlichem Einkommen; Grundfreibetrag: 11.784 Euro (2024).
- Lohnsteuerklasse 5: Für Partner mit niedrigerem Einkommen; keine Freibeträge.
- Lohnsteuerklasse 6: Für Arbeitnehmer mit einem zweiten sozialversicherungspflichtigen Job; höhere Besteuerung und keine Freibeträge.
Ein Wechsel der Steuerklasse ist unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Heiratsereignissen, möglich. Die Einkommensteuer wird progressiv berechnet, das bedeutet, dass die Steuersätze mit steigendem Einkommen zunehmen. Die Steuertabelle sieht folgende Sätze vor:
Bis (Euro) | Steuersatz |
---|---|
11.784 | 0% |
17.005 | 14-24% |
66.760 | 24-42% |
277.825 | 42% |
277.826 | 45% |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl die Abgabe der Steuererklärung als auch die korrekte Einordnung in die Steuerklassen für Steuerzahler von zentraler Bedeutung sind, um finanzielle Vorteile zu nutzen und Risiken zu vermeiden. Für weitere Informationen zu Fristen und steuerlichen Regelungen ist der umfassende Leitfaden von MDR sowie die Erklärung der Steuerklassen von finanz.de empfehlenswert.