
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in einem Instagram-Video seine Entscheidung zur Stromsteuer verteidigt. Die angekündigte Absenkung wurde nicht in dem Maße realisiert, wie ursprünglich gewünscht, was breite Kritik hervorgerufen hat. Merz betonte, dass es von großer Bedeutung sei, die künftige Generation nicht mit Schulden zu belasten. Insbesondere Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag festgelegt, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbraucher zu senken, doch die Koalition hat von dieser Vereinbarung aufgrund von Haushaltszwängen abgerückt. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellte im Bundestag klar, dass alle im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stehen.
Merz verwies auf die gesunkenen Strompreise, die nun wieder auf dem Niveau vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine liegen. Trotz der Ankündigungen zur Entlastung der Verbraucher bleibt die Frage, warum nicht alle von der Senkung der Stromsteuer profitieren. Der Kanzler nannte die vorgebrachte Kritik an der Entscheidung gerechtfertigt, jedoch bleiben die finanziellen Rahmenbedingungen schwierig.
Geplante Entlastungsmaßnahmen ab 2026
Um private Haushalte und die Wirtschaft zu entlasten, plant die Bundesregierung, ab Januar 2026 mehrere Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehört die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die mit etwa 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bis zu dem genannten Datum ausgeglichen wird. Diese Maßnahme wird voraussichtlich zu niedrigeren Gaspreisen für Gaskunden führen, was wiederum die Stromproduktionskosten in Gaskraftwerken senken dürfte, was sich positiv auf die Strompreise auswirken könnte.
Zusätzlich soll die Reduzierung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft fortgesetzt werden. Diese Senkung belastet den Haushalt jährlich mit etwa drei Milliarden Euro. Des Weiteren plante die Koalition eine teilweise Finanzierung der Übertragungsnetzentgelte aus dem Haushalt, um alle Stromverbraucher zu entlasten.
Haushaltsentwurf und parlamentarisches Verfahren
Die Bundesregierung hat den Haushaltsentwurf ins parlamentarische Verfahren gegeben. Eine erste Beratung im Bundestag ist für Anfang Juli geplant, während die Verabschiedung des Haushalts für 2025 im September vorgesehen ist. Um die Maßnahmen in Kraft zu setzen, sind zudem die Zustimmung des Bundesrats und die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten erforderlich. Auch diesbezüglich müssen rechtliche Regelungen für die Energiepreismaßnahmen auf den Weg gebracht werden.
Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um die angekündigten Entlastungen tatsächlich zu realisieren und den Herausforderungen auf dem Energiemarkt zu begegnen. Es bleibt abzuwarten, wie die Koalition die unterschiedlichen Interessen innerhalb der Regierung und der Parteien ausbalancieren kann.
Für weitere Informationen zu den geplanten Energiepreissenkungen und der aktuellen politischen Situation können Sie die Berichte auf Süddeutsche.de und Bundesregierung.de lesen.