
Auf der 35. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GFMK) in Essen hat Brandenburg einen wichtigen Antrag zur Finanzierung von Investitionskosten für Frauenhäuser eingebracht. Der Antrag mit dem Titel „Gewalthilfesystem gemeinsam bauinvestiv stärken“ wurde einstimmig angenommen und zielt darauf ab, bauliche Maßnahmen für Frauenhäuser bundesweit zu verstärken. Dies schließt sowohl den Neubau als auch den Umbau bestehender Einrichtungen ein. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich an den Kosten zu beteiligen, um den hohen Bedarf an Schutzräumen für betroffene Frauen zu decken.
Ministerin Britta Müller äußerte sich während der Konferenz besorgt über die aktuelle Situation in Deutschland und forderte mehr Investitionen in Frauenhäuser. Der Beschluss wird als Zeichen für die gesamtgesellschaftliche Verantwortung gewertet, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen. Hintergrund dieser Initiative ist das Gewalthilfegesetz, das im Jahr 2025 vom Bund verabschiedet wurde und ab 2027 von den Ländern umgesetzt werden muss.
Wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Gewalthilfegesetz garantiert, dass betroffene Frauen einen kosten- und diskriminierungsfreien Zugang zu Schutz und Beratung haben. Gemäß dem Gesetz hat der Bundesrat am 14. Februar 2025 dem Gewalthilfegesetz zugestimmt, das einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz- und Beratungseinrichtungen bis 2032 sichert. Die Länder sind verpflichtet, bis 2027 den Strukturbedarf zu ermitteln und das Hilfesystem auszubauen.
In Brandenburg wurden die Landesmittel für Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen im Doppelhaushalt 2025/2026 erhöht. Die Finanzierung steigt von 2.994.800 Euro für 2024 auf 3.284.400 Euro für 2025 und 3.338.400 Euro für 2026. Aktuell stehen in Brandenburg 17 Frauenhäuser, vier Schutzwohnungen und drei Fachberatungsstellen für häusliche Gewalt zur Verfügung.
Steigende Zahlen häuslicher Gewalt
Die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2024 zeigt in Brandenburg einen Anstieg der Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Insgesamt wurden 6.790 Fälle gezählt, was einem Anstieg um 465 Fälle (7,4%) im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese besorgniserregende Entwicklung untermauert die Forderungen nach einem robusteren Netz an Unterstützungseinrichtungen und einer besseren Finanzierung.
Zudem hat das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, das seit 2020 Maßnahmen in Schutzeinrichtungen fördert, am 31. Dezember 2024 geendet. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit eines konstanten und nachhaltigen politischen Engagements für den Schutz von Frauen und Kindern.
Für sofortige Hilfe und Beratung können betroffene Frauen das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 116 016 kontaktieren. Hier erhalten sie anonyme, vertrauliche und barrierefreie Unterstützung, die in 18 Fremdsprachen verfügbar ist. Zudem gibt es umfangreiche Informationen zu Frauenhäusern und Beratungsstellen in Deutschland auf der Webseite frauenhauskoordinierung.de, einschließlich einer interaktiven Karte zur Standortsuche.