Gemäß einem Bericht von www.mainpost.de zahlen Arbeitnehmer in der Regel in die Deutsche Rentenversicherung ein, um im Ruhestand eine Rente zu erhalten. Für Menschen, die nie gearbeitet haben, gestaltet sich die Höhe der Rente jedoch anders. Laut der Deutschen Rentenversicherung besteht ein Anspruch auf Rente erst ab einer Wartezeit von mindestens fünf Jahren, in denen in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Daher haben Personen, die immer arbeitslos waren und nie gearbeitet haben, keinen Anspruch auf Rente.
Diese Menschen können jedoch Grundsicherung beantragen, die aus Steuergeldern finanziert wird. Auch für Hausfrauen, die sich um die Kindererziehung und den Haushalt gekümmert haben, gibt es neben der Grundsicherung zusätzliche Unterstützung. Die Grundsicherung richtet sich an Personen, deren Lebensunterhalt nicht durch ihr Einkommen gedeckt werden kann. Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Einkommen und Vermögen ab.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rente immer beantragt werden muss und nicht automatisch auf das Konto kommt. Auch Rentnerinnen und Rentner sollten eine Steuererklärung abgeben, um Strafen zu vermeiden.
Die Auswirkungen auf den Markt oder die Finanzbranche können vielfältig sein. Menschen, die nie gearbeitet haben und keinen Anspruch auf Rente haben, sind in der Regel auf die staatliche Grundsicherung angewiesen. Dies kann zu einer erhöhten Belastung der staatlichen Sozialsysteme führen. Zudem kann dies Auswirkungen auf die Altersvorsorge und den Konsumverhalten dieser Personen haben.
Es ist ratsam, sich schon in jungen Jahren Gedanken darüber zu machen, ob das Geld im Alter ausreicht. Mithilfe eines Nebenjobs oder durch freiwillige Beitragszahlungen zur Rentenversicherung kann die spätere finanzielle Situation verbessert werden. Auch die Beantragung von Zuschüssen und die Inanspruchnahme des Härtefallfonds können eine Unterstützung bieten.
Quelle: www.mainpost.de
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