
Die Nutzung von Haushaltsgeräten ohne Aufsicht birgt erhebliche Risiken. Dazu gehört nicht nur das Risiko technischer Defekte, sondern auch die Gefahr von Überhitzung und Materialversagen. Dies kann zu Brand- oder Wasserschäden führen, wie web.de berichtet. Besonders Wasch- und Spülmaschinen sind aufgrund ihrer Wasseranschlüsse und mechanischen sowie elektronischen Bauteile gefährdet. Geplatzte Zulaufschläuche und blockierte Ventile sind häufige Ursachen für Wasserschäden in den eigenen vier Wänden.
Eine wichtige Maßnahme zur Risikominderung bei Waschmaschinen ist das Aquastop-System, das jedoch nicht alle Risiken ausschließt. Versicherungen werten die unbeaufsichtigte Nutzung von Geräten oft als grob fahrlässig, was bedeutet, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall gefährdet sein kann. Vertrauenswürdige Verbraucherorganisationen empfehlen daher, die Versicherungsbedingungen vor der Nutzung genau zu prüfen.
Besondere Gefahren und Empfehlungen
Wäschetrockner stellen ein weiteres Risiko dar. Sie arbeiten mit hohen Temperaturen und benötigen eine gute Luftzirkulation, um Überhitzung und mögliche Brände zu verhindern. Häufig wird das Flusensieb nicht ausreichend gereinigt, was ebenfalls zu Überhitzung führen kann. Laut Verbraucherzentrale ist die Abwesenheit während des Betriebs nur bis zu einem gewissen Maß erlaubt – bei kurzfristiger Abwesenheit von 2 bis 3 Stunden bleibt der Versicherungsschutz in der Regel erhalten. Anders sieht es aus, wenn die Maschine während längerer Abwesenheit läuft, wie beispielsweise bei einem Wochenendausflug, ohne den Wasserzulauf zu sperren.
Rasenmäh-Roboter sind ebenfalls im Fokus der Versicherungsbedingungen. Diese Geräte können nicht nur zu Verletzungen führen, sondern sie sind auch anfällig für Diebstahl. Einige Versicherer schließen Schäden aus, die durch unbeaufsichtigte Nutzung entstehen. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass grobe Fahrlässigkeit oft zu einer Einschränkung des Versicherungsschutzes führt.
Rechte und Pflichten des Mieters
Mieter haben oft die Freiheit, eine Waschmaschine in der Wohnung aufzustellen, selbst wenn eine Waschküche im Gebäude vorhanden ist. Es ist jedoch ratsam, vor der Installation die Zustimmung des Vermieters einzuholen, vor allem, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Gerichte haben festgestellt, dass Klauseln, die Mieter zur Nutzung einer Waschküche verpflichten, unwirksam sind, wenn sie die Waschfrequenz stark einschränken.
Trotz der Erlaubnis zur Nutzung der eigenen Waschmaschine müssen Mieter darauf achten, dass kein Wasser ausläuft und Schäden an eigenen oder darunter liegenden Wohnungen verursacht. Derartige Vorfälle könnten zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass bei der Nutzung von Haushaltsgeräten, insbesondere von Waschmaschinen und Trocknern, ein hohes Maß an Verantwortung gefragt ist. Verbraucher sind gut beraten, sich über ihre Versicherungsbedingungen zu informieren und geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Risiken zu minimieren und sich abzusichern.