Verbraucherschutz

Die besten Tipps für den Anbieterwechsel bei Strom und Gas – von einem Finanzexperten.

Gemäß einem Bericht von www.merkur.de,

Den eigenen Strom- und Gastarif sollte man laut Verbraucherschützern prüfen – und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Für Neukunden sind die Strompreise 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. So gibt es Strom derzeit bereits für weniger als 30 Cent pro Kilowattstunden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) Ende November berichtete. Auch der Gaspreis ist deutlich niedriger als im Vorjahr – mit Tiefstpreisen von unter 10 Cent pro Kilowattstunde laut des Verbraucherportals Finanztip.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät dazu, Verträge für Strom und Gas zu überprüfen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Die Verbraucherzentrale nennt dabei folgenden Anhaltspunkt: Wer feststellt, dass der laufende Vertrag teurer ist als die (bald auslaufende) Preisbremse mit 40 Cent pro Kilowattstunde Strom und mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde Gas, sollte den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt selbst kündigen. Derzeit würden die Preise an den Großhandelsmärkten sinken, und zahlreiche Anbieter böten Preise unterhalb der Preisbremse an. Es lohne sich daher, die oft teure Grundversorgung zu beenden, so die Verbraucherzentrale.

Ein Anbieterwechsel sollte allerdings nicht leichtfertig erfolgen. Zunächst sollte man seinen bisherigen Vertrag auf die bestehenden Konditionen prüfen. Vergleichsportale bieten eine gute Orientierung, aber es lohnt sich auch, mit Freunden und Bekannten über deren Erfahrungen zu reden. Darüber hinaus bieten viele Anbieter unterschiedliche Tarife an, sodass Verbraucher mit einem Tarifwechsel den Anbieter behalten und trotzdem Geld sparen können. Es empfiehlt sich außerdem, sich möglichst zunächst für ein Jahr zu binden und einen Tarif mit Preisgarantie zu wählen, um einer möglichen ersten Preiserhöhung nach wenigen Monaten zu entgehen. Vorsicht gilt bei Discount-Anbietern, deren Vertragsbedingungen vorab gut geprüft werden sollten.

Wolle man wechseln, habe man in der Grundversorgung laut der Bundesnetzagentur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wer einen Sondervertrag habe, werde diesen mit höchstens dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit los. Habe sich der Vertrag nach Ende der Laufzeit stillschweigend verlängert, gelte dasselbe. Es gibt auch einen weiteren Faktor, der für den Strompreis von großer Bedeutung ist: Konkret geht es um einen eigentlich geplanten milliardenschweren Bundeszuschuss zu Netzentgelten – der aber im Zuge von Einsparungen nach dem Haushaltsurteil gestrichen werden könnte, was zu höheren Strompreisen führen würde.

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Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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