Das Europäische Parlament hat im Kampf gegen Geldwäsche ein Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro beschlossen. Die Abgeordneten stimmten für EU-weite Vorschriften, die darauf abzielen, Schlupflöcher in den nationalen Gesetzen zu schließen. Zu den Maßnahmen gehört auch die Verpflichtung für Händler von Luxusgütern, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und verdächtige Geschäfte den Behörden zu melden.
Die neuen Regeln sollen insbesondere den Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen betreffen. Ab dem Jahr 2029 sollen auch finanzstarke Fußballvereine wie der FC Bayern München oder Borussia Dortmund unter die Bestimmungen fallen. Der Profifußball mit seinen beträchtlichen Investitionen aus Drittstaaten wird als mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa angesehen.
Die Vorschriften zielen darauf ab, Kryptowährungen und Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von über 50 Millionen Euro strenger zu überwachen. Zudem müssen Eigentümer von Unternehmen mit einem Anteil von mindestens einem Viertel innerhalb der EU registriert werden, um zu verhindern, dass beispielsweise russische Oligarchen die EU-Sanktionen nach dem Angriff auf die Ukraine umgehen können.
Die Überwachung und Durchsetzung dieser neuen Maßnahmen obliegt den nationalen Behörden, die von einer neu gegründeten europäischen Anti-Geldwäschebehörde (Anti Money Laundering Authority – AMLA) mit Sitz in Frankfurt koordiniert werden.