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Neues TDDDG: Strenge Regeln für Cookies und hohe Bußgelder drohen!

Am 19. Juli 2025 stehen wichtige Entwicklungen im Datenschutz und der Regulierung von digitalen Diensten im Vordergrund. Die Einführung des TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) hat entscheidende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen.

Das TDDDG trat am 1. Dezember 2021 in Kraft und ergänzt die bereits bestehende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es regelt den Zugriff auf Daten, insbesondere in Bezug auf Cookies, und vereint Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Diese Regelungen stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen und der Zugriff auf diese nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer erfolgen.

Regulierungen und Anforderungen

Vor der Einführung des TDDDG gab es große rechtliche Unsicherheiten über die geltenden Regelungen für Cookies. Die vorherige Regelung im § 15 Abs. 3 TMG erforderte ein Opt-Out für die Einwilligungen der Nutzer. Mit dem Inkrafttreten des TDDDG wurde der rechtliche Rahmen jedoch neu gestaltet. Das neue Gesetz setzt auch den Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie um und führte das Opt-In-Prinzip für Einwilligungen ein, was in der Vergangenheit häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte.

Eine entscheidende Wende gab es mit dem „Cookie-Urteil“ des Bundesgerichtshofs (BGH), das klargestellt hat, dass das TMG richtlinienkonform auszulegen ist. Diese Klarstellung sorgte für eine einheitliche Handhabung, die durch das TDDDG weiter gefestigt wurde.

Einwilligung und Bußgelder

Ein wesentlicher Bestandteil des TDDDG ist, dass Cookie-Banner erforderlich sind, wenn einwilligungsbedürftige Verarbeitungen stattfinden. Diese Banner müssen klare Informationen bereitstellen, eine Opt-in-Funktion bieten und dem Nutzer die Möglichkeit zum Widerspruch einräumen. Dabei gelten Techniken wie „Nudging“ oder „Dark Patterns“, die Nutzer dazu verleiten sollen, ohne ausreichende Information einzuwilligen, als unzulässig.

Die Durchsetzung dieser Regelungen obliegt den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder. Verstöße gegen die Bestimmungen des TDDDG können mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Eine erste Verurteilung wegen eines rechtswidrigen Cookie-Banners fand bereits gegen einen Wetterdienst statt, was die Bedeutung der neuen Regelungen unterstreicht.

Das TDDDG ist somit ein entscheidender Schritt in der Regulierung digitaler Dienste und dem Schutz personenbezogener Daten. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Prozesse und Systeme anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Weitere Informationen zu den Regelungen und deren Einfluss auf den Datenschutz finden Sie bei CVJ und Dr. Datenschutz.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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