Versicherung

Rasenmähen wird teuer: Aufsitzrasenmäher sollen laut Bundesregierung versicherungspflichtig werden

Für einige Hobbygärtner ist nichts entspannender als das Rasenmähen. Doch das kann unter bestimmten Umständen künftig richtig teuer werden. Ein grüner, kräftiger Rasen muss gepflegt werden, damit er so bleibt. Vor allem das regelmäßige Mähen gehört dazu. Bei einer kleinen Fläche ist das auch kein Problem. Bei einem großen Grundstück kann das jedoch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. In diesen Fällen kann sich ein Aufsitzrasenmäher lohnen. Zumindest bis jetzt. Denn wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht, kann das Mähen mit dem Gefährt teuer und dadurch der E- oder Benzin-Rasenmäher zum Schieben wieder zur attraktiveren Variante des Rasenkürzens werden.

Worum geht es?
Laut Plänen der Bundesregierung sollen künftig „selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit“ versicherungspflichtig werden. Das bedeutet, dass künftig – konkret ab dem 23.12.2023 – auch für Aufsitzrasenmäher eine Versicherungspflicht bestehen soll. Wichtig dabei ist, dass die Geräte auch auf öffentlichen Grund gefahren werden – beispielsweise einen kleinen Weg oder Straße. Erfolgt der Betrieb nur auf dem eigenen Grundstück, ist die zusätzliche Versicherung vorerst nicht nötig. Zur Absicherung der Gefährte muss der Halter dann speziell für das Gerät eine allgemeine Haftpflichtpolice (Haftpflichtversicherung) abschließen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, macht sich darüber hinaus strafbar und muss sodann mit einer Geldstrafe – oder im schlimmsten Fall gar einer Freiheitsstrafe – rechnen.

Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) muss die Versicherungspflicht gemäß Pflichtversicherungsgesetz jedoch nicht erweitert werden. Denn meist sind derartige Arbeitsmaschinen über die allgemeine private Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers mit abgesichert. „Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Die Gesetzesänderung fußt auf der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung („KH-Richtlinie“, EU 2021/2118).

Gemäß einem Bericht von T-Online, könnte die Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher, die auf öffentlichem Grund betrieben werden, teure Auswirkungen für die Verbraucher haben. Ab dem 23.12.2023 müssten Besitzer solcher Geräte eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Dies könnte zu weiteren Kosten für die Nutzer führen, da die Versicherungsprämien je nach Anbieter und Modell des Aufsitzrasenmähers variieren können. Zudem könnten sich auch die Preise für die Geräte selbst erhöhen, da Hersteller möglicherweise höhere Anforderungen für die Versicherungspflicht erfüllen müssen.

Für den Markt könnte dies bedeuten, dass Verbraucher eher auf E- oder Benzin-Rasenmäher ohne Sitz umsteigen, da diese keine zusätzliche Versicherung benötigen. Dadurch könnte die Nachfrage nach Aufsitzrasenmähern sinken und die Hersteller könnten einen Rückgang der Verkäufe verzeichnen.

Die Branche der Versicherungsunternehmen könnte von der Gesetzesänderung profitieren, da sie mehr Versicherungspolicen für Aufsitzrasenmäher verkaufen könnten. Allerdings argumentiert der Gesamtverband der Versicherer (GDV), dass die bestehende Regelung ausreichend ist und eine zusätzliche Versicherungspflicht nicht notwendig ist.

Die genauen Auswirkungen auf den Markt, den Verbraucher und die Branche würden von verschiedenen Faktoren abhängen, unter anderem von der Akzeptanz der Verbraucher, den Versicherungskosten und den Anpassungen der Hersteller. Es bleibt abzuwarten, wie sich die geplante Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher tatsächlich auswirken wird.

Quelle: Gemäß einem Bericht von www.t-online.de

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Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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