Finanzen

Steuererklärung 2023 und 2024: Fristen im Blick behalten – Expertenrat für Steuerpflichtige

Die wenigsten machen sie wohl gerne, für manche ist sie aber Pflicht: die Steuererklärung. Welche Abgabefristen gelten?

Steuererklärung für 2023 und Steuererklärung für 2024

Eine Steuererklärung kostet oft viel Zeit. Deshalb sollten alle, die eine Erklärung abgeben müssen, die Abgabefrist gut im Blick behalten. Denn lässt man die Frist verstreichen, droht ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt.

Wie viel Zeit bleibt einem, wenn man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und die Erklärung selbst erstellen will? Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hatte darauf hingewiesen, welche Fristen dann gelten: Die Erklärung für das Steuerjahr 2023 muss bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein. Da es sich bei diesem Datum um einen Samstag handelt, ist der späteste Abgabetermin der darauffolgende Montag – und somit der 2. September 2024.

Die Abgabefrist bei der Erklärung für das Steuerjahr 2024 ist dann wieder ganz regulär der 31. Juli 2025, wie die VLH zudem informierte. Denn normalerweise endet die Abgabefrist für die Steuererklärung in der Regel immer am 31. Juli, also sieben Monate nach Jahresende.

Welche Abgabefrist gilt über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

Mehr Zeit haben Steuerpflichtige, die die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Denn dann gelten andere Fristen. Der Abgabetermin für die Steuer-Profis wäre in der Regel Ende Februar des übernächsten Jahres. Doch auch hier greife noch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz, wie die VLH in ihrer Mitteilung erklärt hatte.

Was sollte man beachten? Mittels Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann man die Erklärung für das Steuerjahr 2022 noch fristgerecht bis zum 31. Juli 2024 einreichen. Für die Steuererklärung für das Jahr 2023 sei mit der Abgabe „bis 31. Mai 2025 (ein Samstag!)“ Zeit, hatte die VLH außerdem mitgeteilt, dann ist also der 2. Juni 2025 entscheidend (denn falle der Stichtag auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebe er sich jeweils auf den Montag nach dem Wochenende), und für die Steuererklärung für das Jahr 2024 habe man mittels eines Steuerprofis voraussichtlich noch „bis 30. April 2026“ Zeit.

Mehr Zeit für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung

Nicht jeder ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden – die Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden.

Quelle: www.merkur.de

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Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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